In den aktuellen Verfahrensunterlagen zu einer geplanten Mittelrheinquerung werden vier feste Varianten miteinander verglichen. Außerdem werden die verkehrlichen und strukturellen Wirkungen zweier optimierten Fährvarianten untersucht und er festen Querungsvarianten gegenübergestellt.
„Bereits bei der Einleitung des Raumordnungsverfahren habe ich mich stets für die Talvariante am Jahrzehnte in Rede stehenden Standort ausgesprochen“, so Bürgermeister Mike Weiland.
Der Bürgermeister begrüßt, dass die Planung einer Mittelrheinquerung nun in diesem Vorbereitungsschritt angekommen ist. Aus Sicht der Verwaltung ist eine welterbeverträgliche Mittelrheinquerung mit der Variante „Tieflage außerhalb“ gegeben und hält diese für einen wichtigen Baustein für die Zukunft und Entwicklung unserer Region. Diese Haltung wurde bei jeder Gelegenheit auch so vertreten und bereits in einem Schreiben vom 09. Februar 2021 als positive Vorabstellungnahme zum Raumordnungsverfahren kundgetan.
„Selbstverständlich werden wir das Verfahren weiterhin in jeglicher Hinsicht unterstützen - sei es durch Mitwirkung oder die zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten. Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, dazu beizutragen, dass das Verfahren schnellstmöglich zu einem Ergebnis kommt“, macht Bürgermeister Mike Weiland nochmals deutlich.
Der Stadtrat St. Goarshausen hatte sich seinerzeit ebenso mit großer Mehrheit für die Brücke am Standort St. Goarshausen-Wellmich positioniert und bis zum Bau der Brücke eine kostenlose 24-Stunden-Fährverbindung gefordert. Auch die umliegenden Gemeinden und Städte begrüßen ausdrücklich das Vorankommen zur Schaffung einer Mittelrheinbrücke. Sie ist für die positive Zukunftsentwicklung unserer Verbandsgemeinde Loreley, ihrer Städte und Gemeinden und Unternehmen unerlässlich. Bis heute hat man in der Historie der zurückliegenden über 5 Jahrzehnte diesen Verfahrensschritt mit Blick auf den tatsächlichen Bau einer Mittelrheinbrücke noch nie erreicht. Daher sind wir allen Beteiligten dankbar und hoffen auf eine baldige Realisierung.
Wie bereits in einer vorherigen Ausgabe des Loreley-Echos bekanntgegeben, werden die Unterlagen zur Einsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley (Kontakt: Herr Schellhas, Telefon: 06771/919-235, E-Mail: m.schellhas@vg-loreley.de ) vom 19.04.2022 bis 19.05.2022 bereitgehalten. Noch bis zum 02.06.2022 haben Sie die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Detaillierte Informationen hierzu können Sie der bereits erwähnten Bekanntmachung oder auf unserer Homepage www.vg-loreley.de entnehmen.