Anmeldung einer Eheschließung

Anmeldung einer Eheschließung

Allgemeine Informationen

Die Eheschließung soll durch die Eheschließenden persönlich angemeldet werden. Sollte einer der Eheschließenden verhindert sein, so ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zwingend erforderlich.

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei dem Standesamt, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung letztlich anmelden, muss nicht zwingend der Ort sein, an dem Sie Ihre schließen möchten. Die Ehe kann grundsätzlich bei jedem Standesamt innerhalb von Deutschland geschlossen werden.

Deshalb ist es auch wichtig, dass Sie Ihren persönlichen Wunschtermin für die Eheschließung mit dem Standesamt absprechen, das die Eheschließung letztlich auch durchführt.

Weitere Fragen zu der Namensführung in der Ehe, der Anzahl von Trauzeugen (höchstens 2), usw. können Sie bei Ihrem Standesamt erfragen. 

Nach Feststellung der Ehefähigkeit können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Nach dieser 6-Monatsfrist muss die Ehe neu angemeldet werden.

Digitale Dienste

Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Standesamtes auch telefonisch oder per E-Mail für Ihre Fragen zur Verfügung. 

Vorzulegende Unterlagen

Die Vorlage von Unterlagen kann sich von Einzelfall zu Einzelfall unterscheiden, weshalb nachstehend nur die grundsätzlich vorzulegenden Unterlagen genannt werden.  Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.

Wenn beide der zukünftigen Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen). Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der VG Loreley haben und auch hier die Ehe schließen wollen.
  • beglaubigte/r Abschrift oder Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes) 

Wenn Sie bereits verheiratet waren:

  • Zusätzliche Nachweise zur Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft. (z. B. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder ein Auszug aus dem Eheregister) 

Wenn Sie und Ihr zukünftiger Ehepartner gemeinsame Kinder haben:

  • Geburtsurkunden der Kinder


Wenn einer oder beide der zukünftigen Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt:

  • gültiger Personalausweis/ Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem vorgelegten Ausweisdokument ergibt
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen). Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der VG Loreley haben und auch hier die Ehe anmelden sowie schließen wollen.
  • Ehefähigkeitszeugnis (je nach Herkunftsland kann die Befreiung von der Pflicht ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen beim Oberlandesgericht beantragt werden. Zur weiteren Beratung setzen Sie sich mit Ihrem Standesamt in Verbindung)

 
Bitte beachten Sie, dass fremdsprachige Urkunden grundsätzlich lückenlos in die deutsche Sprache übersetzt werden müssen. Zur Vorlage beim Standesamt muss die Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer gefertigt worden sein.

Nicht selten bedürfen ausländische Urkunden auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde sowie die Legalisation durch die deutsche Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Heimatstaates.

Ein Auszug der Trauorte in der Verbandsgemeinde Loreley

Neben den hier präsentierten Trauorten, gibt es weitere Orte in denen eine Eheschließung in der Verbandsgemeinde Loreley möglich ist. Unser Standesamt berät Sie hierzu gerne.  

Kontakt

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