Archivauskünfte/ Ahnenforschung

Archivauskünfte / Ahnenforschung

Allgemeine Informationen 

Ahnenforschende können Angaben über ihre Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie erhalten. Nach Ablauf der folgenden Fortführungspflichten der Personenstandsregister

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

hat jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, das Recht, diese dann als öffentliches Archivgut betrachtete Personenstandsregister unter bestimmten Voraussetzungen einzusehen.

Die Höhe der anfallenden Gebühren unterscheidet sich je nach benötigten Unterlagen und erforderlichem Aufwand. Die Anfragen sind daher schriftlich (gerne per E-Mail: standesamt[at]vg-loreley.de) zu stellen.

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