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Baugenehmigungsverfahren

Datenschutzinformation

I n f o r m a t i o n

gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Baugenehmigungsverfahren

 

Vorbemerkung

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß den Anforderungen der DSGVO.

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-0

E-Mail:            rathaus@vg-loreley.de

Internet:          www.vg-loreley.de

 

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Datenschutzbeauftragter

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-114

E-Mail:            datenschutz@vg-loreley.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley benötigt personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgabe der Bearbeitung der baurechtlichen und verwaltungsinternen Zwecke sowie für Akteneinsicht.  

Die nachfolgenden Rechtsgrundlagen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu baurechtlichen und verwaltungsinternen Zwecken:

  • Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
  • Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz 
  • Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz sowie der Landesverordnung
  • Verwaltungsverfahrensgesetz sowie Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz
  • Datenschutzgrundverordnung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e)

 

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet.

Ihre Daten werden innerhalb der Verbandsgemeinde Loreley nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages zwingend zu befassen sind.

Ihre Daten werden, soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO für die Abwicklung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich ist, an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört die Weitergabe an die Bauaufsicht der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises sowie an die zuständige Gemeinde/Stadt der Verbandsgemeinde Loreley.

Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.

 

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung von Dokumentationspflichten notwendig ist.

Nach den Richtlinien der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) sind die Aufbewahrungsfristen für Baugenehmigungen 5 Jahre ggf. länger wenn Langzeitverhalten noch ungeklärt sind; Bauaufsichtsakten sowie -genehmigungen 30 Jahren. Dabei sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung und der Vollständigkeit der Akten zu berücksichtigen. Nach den Richtlinien der KGSt kann die Aufbewahrungsfrist in der Kommunalverwaltung bezüglich der Akteneinsicht bis zu 30 Jahren betragen.

 

Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).

b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zu Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegt.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

 

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.