Datenschutzinformation
Information
gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Entgelte für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Vorbemerkung
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen der Entgelte für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß den Anforderungen der DSGVO.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-0
E-Mail: rathaus@vg-loreley.de
Internet: www.vg-loreley.de
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Datenschutzbeauftragter
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-114
E-Mail: datenschutz@vg-loreley.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden von der Verbandsgemeinde Loreley zum Zweck der Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Entgelte für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verarbeitet.
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i. V. m. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes, der Abgabenordnung, der Allgemeinen Wasserversorgungs- und Entwässerungssatzungen und der dazugehörigen Entgeltsatzungen der Verbandsgemeinde Loreley sowie weiteren Gesetzen.
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden innerhalb der Verbandsgemeinde Loreley nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung der Entgelte für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu beteiligen sind. Ferner werden Ihre Daten, soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO erforderlich ist, an die Gemeinden und an andere Stellen als Dritte weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten sind seitens der Verbandsgemeinde Loreley solange zu speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§ 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz i.V.m. §§ 169-171 und 228-232 Abgabenordnung (AO) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung i.V.m. den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für Buchungsbelege.
Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a AO).
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Entgeltart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.
d) Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DSGVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.