Datenschutzinformation
I n f o r m a t i o n
gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Friedhofsangelegenheiten
Vorbemerkung
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen der Friedhofsangelegenheiten gemäß den Anforderungen der DSGVO.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-0
E-Mail: rathaus@vg-loreley.de
Internet: www.vg-loreley.de
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Datenschutzbeauftragter
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-114
E-Mail: datenschutz@vg-loreley.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen im Rahmen der Bestattung angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Verbandsgemeinde Loreley ausschließlich zum Zweck der Erkennung und Darstellung von Grabnutzungsrechten auf dem Friedhof (Begräbnisregister) und der Gebührenabrechnung, sowie zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz erhoben und verarbeitet.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO, dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz sowie der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde/ Stadt der Verbandsgemeinde Loreley verarbeitet.
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden innerhalb der Verbandsgemeinde Loreley nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung der oben genannten Aufgaben zwingend zu befassen sind.
Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung von Dokumentationspflicht notwendig ist. Ihre Daten werden mindestens für die Dauer der Ruhezeit, entsprechend der gemeindlichen Friedhofssatzung gespeichert.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zu Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegt.
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.