Datenschutzinformation
I n f o r m a t i o n
gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Gewerbeamt
Vorbemerkung
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen des Gewerbeamtes gemäß den Anforderungen der DSGVO.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) hat, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-0
E-Mail: rathaus@vg-loreley.de
Internet: www.vg-loreley.de
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Datenschutzbeauftragter
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-114
E-Mail: datenschutz@vg-loreley.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 14 GewO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
- § 11 Abs. 1 und 2 Gewerbeordnung
- § 2 Gaststättengesetz (GastG) zur Erteilung einer Erlaubnis
- § 4 Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) zur Erteilung einer Erlaubnis
- § 9 Bewachungsverordnung (BewachV) zur Erteilung einer Erlaubnis
- § 6 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zur Erteilung einer Erlaubnis
- § 6 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) zur Erteilung einer Erlaubnis
- §§ 87 und 88 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 76 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden innerhalb der Verbandsgemeinde Loreley nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung des Gewerbeamtes zwingend erforderlich sind.
Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben werden erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister an folgende externen Stellen übermittelt:
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Handwerkskammer (HWK)
- Landesbehörde für Immissions-schutz
- Landesbehörde für Arbeitsschutz
- Eichamt
- Bundesagentur für Arbeit
- DGUV e.V. (Berufsgenossenschaften)
- Zollverwaltung
- Registergericht
- Statistisches Landesamt
- Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung
- Gewerbeaufsichtsamt
Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden für die Dauer von 10 Jahren (bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe für die Dauer von 30 Jahren) nach Abmeldung oder Erlöschen des Gewerbebetriebes gespeichert.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zu Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegt.
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.