Datenschutzinformation
I n f o r m a t i o n
gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Mängelmelder
Vorbemerkung
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen der Nutzung des Mängelmelders auf der Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) und der damit verbundenen Kontaktaufnahme über E-Mail gemäß den Anforderungen der DSGVO.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-0
E-Mail: rathaus@vg-loreley.de
Internet: www.vg-loreley.de
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Datenschutzbeauftragter
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771/919-114
E-Mail: datenschutz@vg-loreley.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular in Form des sogenannten ‚Mängelmelders‘ vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Name, Telefonnummer, E-Mail, Adresse, Inhalt der Nachricht. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs die Einwilligung des Nutzers eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist in diesem Zusammenhang eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme und Ihres Anliegens. Der ‚Mängelmelder‘ soll als zentrale Kontaktadresse für jegliches Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dienen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E- Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Die von Ihnen über den ‚Mängelmelder‘ und ggf. damit verbundenen E-Mails angegebenen Daten werden innerhalb der Verbandsgemeinde Loreley (damit auch an die ggf. zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen in der Verbandsgemeinde Loreley) weitergegeben, die bei der Bearbeitung des Anliegens zwingend zu befassen sind.
Sollte Ihr Anliegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley bzw. der angehörigen Städte- und Gemeindeverwaltungen liegen, kann eine Weitergabe an Drittstellen erfolgen. Dabei wird immer unter Bezugnahme der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geprüft, inwiefern dabei auch die Übermittlung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zur weiteren Bearbeitung des Sachverhalts unbedingt notwendig ist. Wenn möglich wird auch auf das Instrument der Pseudo- oder Anonymisierung zurückgegriffen.
Diese Drittstellen können je nach Gegenstand und Inhalt des Anliegens insbesondere sein:
- zuständige Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ggf. auch Gerichte)
- Gewerbebetreibende, Wirtschaftsbetriebe, touristische Betriebe, etc.
- Vereine oder andere Personenvereinigungen
Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Sollte mit Ihrer Eingabe ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden, gelten die einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zu Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegt.
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.