Das wunderschöne Mittelrheintal

Stellungnahme VG Loreley für Erneuerbare Energien zum LEP IV

Stellungnahme der Verbandsgemeinde Loreley zur 1. Teilfortschreibung des RROP Mittelrhein-Westerwald 2017

Die Verbandsgemeinde (VG) Loreley umfasst 19 Gemeinden und 3 Städte, die nahezu komplett im Kern- und Rahmenbereich des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal (WOM) liegen. Nur kleinere Flächen liegen außerhalb des WOM, die weitestgehend für eine Nutzung für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) oder Windenergieanlagen (WEA) ungeeignet sind.

Die Klimakrise hat Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens und ist auch in den Köpfen der Bevölkerung angekommen. Umso verständnisloser sind Bürger, wenn wir ihnen auf Anfragen zur Errichtung von privaten oder gewerblichen Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) antworten müssen, dass aufgrund des Status des UNESCO-Welterbes keine solcher Anlagen genehmigt werden können. Nahezu wöchentlich erreichen uns kleinere und größere Anfragen zur Errichtung von FFPV. Mittlerweile liegen uns Anfragen und Grobplanungen über die Errichtung von rund 60 Hektar zu überplanender Fläche vor. Sie sehen, dass die Bereitschaft für die Investition in der VG Loreley da ist.

Wir wissen um die Vorteile des Welterbes und werden diesen Titel auch in Zukunft erhalten und schützen. Dennoch halten wir eine pauschale Ablehnung von FFPV und Windenergieanlagen (WEA) im Kern- und Rahmenbereich für falsch, im Sinne einer nachhaltigen Zukunft. In unserem Klimaschutzkonzept können Sie lesen, dass uns die CO2-Ausstöße der auf dem Rhein verkehrenden Binnenschiffart (Europas stärkstbefahrener Wasserstraße) voll zugerechnet werden. Insgesamt hat der durch Verkehr verursachte Ausstoß von CO2, den größten Anteil an der Gesamtbilanz der VG Loreley. Im Bereich Verkehr entfallen 50 % auf den Schienen- und dem Schifffahrtsverkehr. Gleichzeitig können wir keine Anlagen zur Gewinnung von regenerativer Energie errichten. Das ist unbegreifbar und fördert den Unmut in der Bevölkerung.

Die lokale Bevölkerung und wir wären dankbar, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen derart gestaltet würden, dass ein aktiver Beitrag gegen die Klimakrise geleistet werden kann. So verstehen wir auch den Grundsatz 142 des Raumordnungsplans. Mit den Beschränkungen durch die Ziele 163 d (Ausschluss von WEA im Kern- und Rahmenbereich) und 166 a (Ausschluss von FFPV im Kern- und Rahmenbereich) des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV), in der aktuellen Fassung, lässt sich dieses jedoch kaum erreichen bzw. wird auf den Teilaspekt „wesentlich effizientere Energienutzung bzw. die Förderung von Energiesparmaßnahmen“ reduziert. Hierdurch können wir nur einen verschwindend geringen Bruchteil dessen erreichen, was mit einer WEA oder einer FFPV erreicht werden könnte. Nach unserer Auffassung lässt sich auch ohne die Beeinträchtigung des Ansehens und der Wirkung des Oberen Mittelrheintals der Ausbau von FFPV und WEA realisieren. Nur so können wir den wichtigen Aspekt aus
G 142 (Nutzung orts- und regionalgebundener Energieangebote) realisieren. Daher plädieren wir für eine Einzelfallprüfung von Vorhaben im Rahmenbereich des WOM durch Studien zur Sichtachse und Wahrnehmung von FFPV. Uns wurde mit Schreiben vom 07.08.2023 von der Staatskanzlei (namentlich von der ständigen Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei Frau Vanessa Fischer) zugesagt, dass man sich dafür einsetzen werde, dass eine welterbeverträgliche Errichtung von FFPV in der VG Loreley möglich sein wird. In gleicher Weise ist es im Beteiligungsverfahren zur 4. Teilfortschreibung vom LEP IV formuliert, dass geprüft wird „ob und wo im Rahmenbereich des Welterbes geeignete Flächen für die Windenergieanlagen existieren und in Umsetzung gebracht werden können“. Hier wüssten wir gern, wie das aktuell von Statten gehen soll und zu welchem Ergebnis man bisher gekommen ist. Dass unser Welterbegebiet nicht frei von deutlich sichtbaren WEA ist, kann man an verschiedenen Stellen ganz gut beobachten. Beispielsweise im Bereich zwischen Braubach und Osterspai an der Bundesstraße 42: Hier hat man mit Blick nach Südwesten Richtung Hunsrück freie Sicht auf Dutzende WEA.

Bei der Wahl von potenziellen Flächen für die FFPV werden wir auch das Ziel 149 e im Blick haben. Die heimische Landwirtschaft ist uns wichtig und daher sollen auch nur solche Flächen betrachtet werden, die bei Überplanung mit FFPV eine uneingeschränkte Landbewirtschaftung nicht gefährden. Analog zur Einzelfallprüfung zur Verträglichkeit mit dem Weltkulturerbe, plädieren wir auch hier für eine Einzelfallprüfung für Vorhaben, die auf Vorrangflächen für die Landwirtschaft realisiert werden sollen.

Die im Planentwurf enthaltenen Flächensteckbriefe haben wir gesehen. Hier werden 2 von 159 Flächen im Bereich der VG Loreley identifiziert. Bei diesen Bereichen handelt es sich um Teilflächen, am äußersten Rand unserer Verbandsgemeinde. Eine Fläche (Nummer 133) ist eine Enklave der Ortsgemeinde Weisel im Bereich Lipporn (außerhalb der VG Loreley), die bekanntlich schon mit einer FFPV in unmittelbarer Nähe überplant wurde. Die zweite Fläche (Nummer 92) werden wir uns genauer ansehen. Dass es potenzielle Bereiche, im Kern- und Rahmenbereich, in der VG Loreley gibt, die den Welterbestatus nicht gefährden, davon konnte sich auch Frau Staatssekretärin Simone Schneider bei einer Rundfahrt am 10. April 2024 überzeugen. Dabei wurden fünf Standorte vor Ort besichtigt, die nach gemeinsamer Auffassung und Überzeugung verträglich mit dem Welterbestatus sind. Hier würden wir gern anknüpfen, denn auch die dahinterstehenden Investoren werden nicht unbegrenzt Geduld aufbringen, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ferner Zukunft entsprechend gestaltet sind.

Seit dem 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Die Ortsgemeinden und Städte der VG Loreley haben die aus dem Gesetz resultierenden Aufgaben (Erarbeitung einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2028) auf die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen. Bestandteile der Wärmeplanung müssen hier auch FFPV und WEA sein, denn nur mit der theoretisch möglichen Nutzung von Nahwärme (bspw. vom ansässigen Rhein-Taunus-Krematorium) lässt sich das vom Bundesgesetzgeber geforderte Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung nicht erreichen.

Durch die Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wurde unsere Handhabe, aktiv etwas für die Energiewende tun zu können, eingeschränkt. Wir sehen aktuell keine Verbesserung unserer Situation durch die 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans. Das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, kann so nicht erreicht werden.

Wir fordern von der pauschalen Ablehnung von FFPV im Kern- und Rahmenbereich des WOM (Z 166 a) abzurücken und hin zu einer Einzelfallprüfung, unter Wahrung des Welterbestatus, zu kommen.

Die nachfolgenden Unterschriften stammen von den Bürgermeister:innen aller Gemeinden, der Verbandsgemeinde sowie den Vertreter:innen der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen.