Ortsgemeinde Dachsenhausen
Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Dellerstücker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Beschluss der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Das zukünftige Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Die Ortsgemeinde Dachsenhausen hat das Planverfahren für den Bebauungsplan eingeleitet, um gewerbliche Bauflächen anbieten zu können. Der Geltungsbereich der in Rede stehenden Planung sowie die sich daran anschließenden Flächen werden bislang als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Somit kann der Bebauungsplan derzeit nicht gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Gemeinderat Dachsenhausen hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 den überarbeiteten Planentwurf gebilligt. Dieser wird in der Zeit vom
19.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024
in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein. Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 8:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 12.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley / Fachbereich II
Holger Puttkammer
Erster Beigeordneter