ORtsgemeinde Kamp-Bornhofen
Der Ortsgemeinderat Kamp-Bornhofen hat in seiner Sitzung am 11.04.2022 die Aufhebung der Bebauungspläne „Blütenweg“ und „Fuhrweg-Marienstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst die genannten Bebauungspläne inklusive aller Änderungen und Erweiterungen und ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen für die Aufhebung der Bebauungspläne „Blütenweg“ verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu:
- Anlass und Ziele der Planung, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans
- Aussagen zum Geltungsbereich und Darlegung der Bestandssituation
- Aussagen zum Verfahren (Notwendigkeit eines zweistufiges Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sowie eines Umweltberichtes nach §§ 2 (4) und 2a BauGB.)
- Vorgaben übergeordneter Planungen:
- Aussagen zum gültigen Regionalen Raumordnungsplan (RROP) der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald
- Aussagen zum wirksamen Flächennutzungsplan
- Aussagen zu übergeordneten umweltrelevanten Planungen
- Hinweise zu bestehenden Planungen: (Bebauungsplan „Blütenweg“ und seine Änderungsplanung.)
- Städtebaulicher Bestand:
- Aussagen zur aktuellen Nutzung
- Aussagen zum städtebaulichen Konzept
- Aussagen zu Planungsauswirkungen
- Landschaftsplanerische Belange
- Aussagen zur Bestandssituation
- Aussagen zu Schutzgebieten/übergeordneter umweltplanerischer Planungsvorgaben
- Artenschutzrechtliche Belange
- Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.
- Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes
- Nennung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
- Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen:
- Naturräumliche Gliederung
- Lage und Relief
- Geologie und Böden
- Wasserhaushalt
- Klima
- Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV)
- Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
- Landschaftsbild und Erholung
- Vorgaben übergeordneter Planungen:
- Aussagen des Flächennutzungsplans
- Schutzgebiete, darunter u.a., Naturdenkmale, nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope und Natura-2000-Gebiete
- Entwicklungsprognose
- Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung des Plan-Vorhabens (Status-quo-Prognose)
- Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung des Plan-Vorhabens
- Aussagen zur Alternativenprüfung
- Ermittlung du Bewertung potentiell erheblicher Umweltauswirkungen, darunter:
- Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
- Schutzgut Fauna und Flora
- Schutzgut Biodiversität
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft und klimatische Faktoren
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachwerte
- Schutzgut Landschaft und Erholung
- Wechselwirkungen (der Schutzgüter)
- Summationswirkungen (der Schutzgüter)
- Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete
- Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch Kompensationsmaßnahmen
- Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Plan-Vorhabens (Aussagen zum Monitoring)
- Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
- Zusammenfassung des Umweltberichts, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 33 – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, 13.08.2024: (Hinweise zu wasserrechtlichen Anforderungen für Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet des Rheins; Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch hochwassersicheres Bauen und Erhalt der Abflusskapazitäten; keine Betroffenheit von Schutzgebieten oder kartierten Altablagerungsflächen.)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 42 – Obere Naturschutzbehörde, 13.08.2024: (Keine Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten oder geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG.)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 43 –– Bauwesen, 13.08.2024: Empfehlung zur Sicherung gestalterischer Vorgaben im UNESCO-Welterbe-Gebiet; Hinweis auf die Bedeutung der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für den Schutz historischer Strukturen; Empfehlung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
- Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, Regionalentwicklung, St. Goarshausen, 19.08.2024: Hinweise auf die geordnete städtebauliche Entwicklung im UNESCO-Welterbe-Gebiet; Empfehlungen zu gestalterischen Aspekten wie Höhenentwicklung, Fassadengestaltung und PV-Anlagen. Bezug zum Plangebiet „Blütenweg“ ohne Bedenken.
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Welterbesekretariat, Mainz, 19.08.2024.): Keine Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplans „Blütenweg“; Empfehlung zur Beachtung gestalterischer Vorgaben und Abstimmung mit dem Welterbe-Beratungsgremium.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen für die Bebauungspläne „Fuhrweg-Marienstraße“ verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu:
- Anlass und Ziele der Planung, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans
- Aussagen zum Geltungsbereich und Darlegung der Bestandssituation
- Aussagen zum Verfahren (Notwendigkeit eines zweistufiges Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sowie eines Umweltberichtes nach §§ 2 (4) und 2a BauGB.)
- Vorgaben übergeordneter Planungen:
- Aussagen zum gültigen Regionalen Raumordnungsplan (RROP) der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald
- Aussagen zum wirksamen Flächennutzungsplan
- Aussagen zu übergeordneten umweltrelevanten Planungen
- Hinweise zu bestehenden Planungen: (Bebauungsplan „Fuhrweg - Marienstraße“ und seine 4 Änderungsplanungen.)
- Städtebaulicher Bestand:
- Aussagen zur aktuellen Nutzung
- Aussagen zum städtebaulichen Konzept
- Aussagen zu Planungsauswirkungen
- Landschaftsplanerische Belange
- Aussagen zur Bestandssituation
- Aussagen zu Schutzgebieten/übergeordneter umweltplanerischer Planungsvorgaben
- Artenschutzrechtliche Belange
- Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.
- Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes
- Nennung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
- Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen:
- Naturräumliche Gliederung
- Lage und Relief
- Geologie und Böden
- Wasserhaushalt
- Klima
- Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV)
- Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
- Landschaftsbild und Erholung
- Vorgaben übergeordneter Planungen:
- Aussagen des Flächennutzungsplans
- Schutzgebiete, darunter u.a., Naturdenkmale, nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope und Natura-2000-Gebiete
- Entwicklungsprognose
- Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung des Plan-Vorhabens (Status-quo-Prognose)
- Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung des Plan-Vorhabens
- Aussagen zur Alternativenprüfung
- Ermittlung du Bewertung potentiell erheblicher Umweltauswirkungen, darunter:
- Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
- Schutzgut Fauna und Flora
- Schutzgut Biodiversität
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft und klimatische Faktoren
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachwerte
- Schutzgut Landschaft und Erholung
- Wechselwirkungen (der Schutzgüter)
- Summationswirkungen (der Schutzgüter)
- Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete
- Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch Kompensationsmaßnahmen
- Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Plan-Vorhabens (Aussagen zum Monitoring)
- Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
- Zusammenfassung des Umweltberichts, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 33 – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, 13.08.2024: Hinweise zu wasserrechtlichen Anforderungen bei künftigen Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet des Rheins; Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch hochwassersicheres Bauen und Erhalt der Abflusskapazitäten; keine Betroffenheit von Schutzgebieten oder kartierten Altablagerungsflächen.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 42 – Obere Naturschutzbehörde, 13.08.2024: Keine Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten oder geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 43 –– Bauwesen, 13.08.2024: Empfehlung zur Erhaltung gestalterischer Vorgaben im UNESCO-Welterbe-Gebiet; Vermeidung unmaßstäblicher Nachverdichtungen durch angepasste Baumaßnahmen; Anregung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zur Sicherung historischer Strukturen und städtebaulicher Qualität.
- Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, Regionalentwicklung, St. Goarshausen, 19.08.2024: Einschätzung zur Aufhebung der Bebauungspläne; Empfehlung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und des außergewöhnlichen universellen Werts (OUV) des UNESCO-Welterbes; Hinweis auf die Nutzung des Welterbe-Beratungsgremiums für Planungen, Empfehlung zur frühzeitigen Abstimmung geplanter Maßnahmen mit dem Welterbe-Beratungsgremium.
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Welterbesekretariat, Mainz, 19.08.2024: Anregungen zu gestalterischen Festsetzungen zu Höhenentwicklung, Fassadengestaltung und PV-Anlagen zur Sicherung des Ortsbildes und des UNESCO-Welterbewerts, Anregung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zur Sicherung historischer Strukturen und städtebaulicher Qualität
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Aufgrund der Feiertage beträgt die Offenlage sechs Wochen, statt der im § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten 30 Tage. Die o.g. Unterlagen werden in der Zeit vom
20.12. bis einschließlich 31.01.2025
in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ - „Öffentliche Bekanntmachungen“ - „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 8:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 13.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley
Mike Weiland
Bürgermeister