ORtsgemeinde Kamp-Bornhofen
Die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen hat am 18.06.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet zwischen Kläranlage und nördlichem Ortsrand“ der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbegebiet zwischen Kläranlage und nördlichem Ortsrand 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen weist im Geltungsbereich des Änderungsgebiets eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Regenrückhaltebecken sowie Gewerbefläche (GE) aus. Durch Ausweisung einer Sondergebietsfläche soll die Möglichkeit für die erforderliche Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage geschaffen werden. Mit der vorliegenden Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es handelt sich daher um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Daher kann von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen und einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden. Ein Erfordernis zum naturschutzrechtlichen Ausgleich besteht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht. Das Plangebiet ist in dem angehängten Kartenausschnitt dargestellt.
Die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen hat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet zwischen Kläranlage und nördlichem Ortsrand gebilligt. Dieser wird in der Zeit vom
19.07.2024 bis einschließlich 21.08.2024
in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 8:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt. Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 12.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley / Fachbereich II
Holger Puttkammer
Erster Beigeordneter