Ortsgemeinde Lierschied | Rheinstraße II

Ortsgemeinde lierschied

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Ortsgemeinderat Lierschied hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Rheinstraße II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Satzung wird nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB aufgestellt, um die bauplanungsrechtliche Grundlage für ein Wohnbauvorhaben auf den Flurstücken 39 und 63 der Flur 7 der Gemarkung Lierschied zu schaffen. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorgaben des BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. 

Es werden keine Vorhaben zugelassen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Des Weiteren gibt es keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung der nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB aufgeführten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete). Von einer Umweltprüfung nach Baugesetzbuch, der Erstellung eines Umweltberichtes und einer Zusammenfassenden Erklärung wird aus diesen Gründen abgesehen (gemäß § 13 Abs. BauGB). Im vereinfachten Verfahren erfolgt eine gleichzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB).

Bei der Ergänzungssatzung gemäß der Nr. 3 des § 34 Abs. 4 BauGB ist die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichsregelung anzuwenden. Dies bedeutet, dass zum Planvorhaben neben der städtebaulichen Plankonzeption landschaftsplanerische Ausführungen zu treffen sind und eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen ist. Ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB ist nicht erforderlich. 

Die Ortsgemeinde Lierschied hat den Entwurf der Satzung (Planzeichnung, Satzungstext und Begründung) gebilligt. Weiterhin hat sie den Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung der Satzung gefasst. Die o.g. Unterlagen zur Satzung werden in der Zeit vom 

05.07. bis einschließlich 08.08.2024 

in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ - „Öffentliche Bekanntmachungen“ - „Städte und Gemeinden“ zu finden sein. 

Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch
von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag                                      
von 8:00  - 12:00 Uhr

öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt. 

Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung. 

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Schellhas