Ortsgemeinde Weisel | Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der K99 / Hinter dem Birkenborn“

ORtsgemeinde weisel - Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Weisel hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der K99 / Hinter dem Birkenborn“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 02.01. bis zum 13.02.2024 statt. Die Ortsgemeinde Weisel hat in Ihrer Sitzung vom 03.06.2024, die durch das beauftragte Planungsbüro vorgeschlagenen Würdigungen der Eingaben, angenommen und die Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Ortsgemeinde Weisel plant ein bestehendes Gewerbegebiet geringfügig zu erweitern, bzw. vorhandene Gewerbegebietsflächen innerhalb der Plangrenzen des Gebiets neu zu verteilen und Festsetzungen innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets anzupassen, um eine verbesserte Flächenausnutzung durch höhere Gebäude und vergrößerte Baufenster zu ermöglichen. Hierbei kommt es zu Eingriffen in bestehende Ausgleichsmaßnahmen, welche auszugleichen sind.

Die überarbeiteten Unterlagen werden in der Zeit vom 28.06. bis einschließlich 31.07.2024 zur Verfügung gestellt. 

Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch  
von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 
von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag  
von 8:00  - 12:00 Uhr

öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.

Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.

 

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