Bekanntmachung
Der Planungsverband Loreley hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Loreley“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 09.02.2024 bis zum 13.03.2024 statt. Der Planungsverband Loreley hat in seiner Sitzung vom 22.05.2024 die durch das beauftragte Planungsbüro vorgeschlagenen Würdigungen der Eingaben angenommen und die Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet ist im angehängten Kartenausschnitt dargestellt.
Der Planungsverband Loreley hat sich zur 5. Änderung des Bebauungsplans Loreley entschieden, um Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen in geringem Umfang auf dem Gelände des Loreleyplateaus zu ermöglichen und Anpassungen an den vorhandenen Bestand vorzunehmen. Neben der geplanten Errichtung eines Multifunktionsgebäudes sind in einem Änderungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwei vorhandene Holzblockhütten zum Erhalt festgesetzt. Ein weiterer Änderungsbereich beinhaltet die planerische Anpassung des Bebauungsplans für einen Mülltonnensammelplatz bzw. zwei Abstellplätze für Container.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind: Begründung zur Bebauungsplanänderung einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu:
- Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu Landesbiotopkartierung oder Natura 2000-Gebiete)
- Aussagen zu landschaftsplanerischen Hinweisen und sonstigen Festsetzungen
- Belange der Ver- und Entsorgung
- Aussagen zum Immissionsschutz
- Aussagen und zur Archäologie
- Landschaftsplanerische Belange
- Aussagen zur Bestandssituation
- Aussagen zu Schutzgebieten/übergeordneter umweltplanerischer Planungsvorgaben
- Artenschutzrechtliche Belange
- Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen und -flächen
- Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.
- Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
- Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
- Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
- Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen
- Naturraum, Lage, Topographie
- Geologie, Böden
- Wasserhaushalt
- Klima / Luft
- Biotop- und Nutzungstypen
- Fauna
- Landschaftsbild / Erholung
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
- Ermittlungen und Bewertungen zu potenziell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf Natura 2000-Gebiete, die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
- Aussagen zur Alternativenprüfung
- Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Auswertung potenzieller Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete
- Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
- Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
- Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
- Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte). Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, Bad Ems, 19.03.2024 (Hinweise zu alten Infrastrukturen mit erlöschten Wasserrechten, Hinweise zu Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung)
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Naturschutzbehörde, Bad Ems, 19.03.2024 (Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Anregungen zur vorgesehenen externen Ausgleichsfläche im sonstigen Geltungsbereich der Planung)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 33 – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Koblenz, 07.03.2024 (Hinweis zum Beckenvolumen des Bestandsregenrückhaltebeckens)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 42 – Obere Naturschutzbehörde, Koblenz, 07.03.2024 (Hinweis auf potenzielle Betroffenheit eines pauschal geschützten Biotops bzw. FFH-Gebiets im Änderungsbereich 3 und deren Schutzbedürftigkeit, Hinweis auf Verhinderung von negativen Auswirkungen im weiteren Planverfahren)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 43 – Bauwesen, Koblenz, 07.03.2024 (Hinweise auf maximal zulässige Gebäudehöhen, Dachbedeckungen sowie der Farbgebung der Gebäude)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 15.02.2024 (Hinweis auf archäologische Fundstellen im Planungsbereich)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Welterbesekretariat, Mainz, 12.03.2024 (Hinweis auf ergänzende Festsetzung zur maximalen Gebäudehöhe, Hinweise für Dachbedeckungen, Farbgebung der Gebäude und Eingrünung, Hinweis auf künftige Abstimmungen zwecks Wasserver- und entsorgung bei weiterer Errichtung von Nebengebäuden)
- Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, St. Goarshausen, 13.03.2024 (Hinweise auf ergänzende Festsetzung zur maximalen Gebäudehöhe, Hinweise für Dachbedeckungen, Farbgebung der Gebäude und Eingrünung, Hinweis auf künftige Abstimmungen zwecks Wasserver- und entsorgung bei weiterer Errichtung von Nebengebäuden)
- Verbandsgemeindewerke Loreley, Braubach, 06.02.2024 (Hinweise zur Abwasserbeseitigung und Erneuerung der Pumpstation, Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung, Hinweis zur derzeit begrenzten Löschwasserverfügbarkeit und Hinweis zu einem erfolgenden Ausbau der Hauptwasserleitung)
Die Unterlagen beinhalten die Bebauungsplanverkleinerung auf DIN A4 und die Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die zuvor genannten Unterlagen werden in der Zeit vom
18.10. bis einschließlich 20.11.2024
in digitaler Form hier zu finden sein. Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 11.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley / Fachbereich II
Mike Weiland
Bürgermeister